Drei Arten von Angeboten

FormWie abgerechnet wirdWorauf zu achten ist
Telefon-Hotline (0900 oder Servicenummer)Preis pro Minute, über die TelefonrechnungDer Minutenpreis muss vor dem Gespräch angesagt werden. Gesprächsdauer selbst begrenzen — die Uhr läuft auch beim Smalltalk.
Beratungsportal mit GuthabenGuthaben im Voraus, Abbuchung pro MinuteGratisminuten für Neukunden laufen häufig in ein kostenpflichtiges Gespräch über. Restguthaben und Verfallsfristen prüfen.
Kostenlose Onlinelegungwerbe- oder datenfinanziertDie Karten zieht ein Zufallsgenerator, der Deutungstext stammt aus einer Datenbank. Häufig als Einstieg in ein kostenpflichtiges Angebot gebaut.

Was bei einer Gratislegung im Browser passiert

Technisch ist das keine Legung, sondern eine Ziehung ohne Zurücklegen aus einer Liste von 36 oder 78 Einträgen, ausgelöst durch einen Pseudozufallsgenerator. Zu jeder gezogenen Nummer und jeder Position gibt es einen hinterlegten Textbaustein; die Seite setzt diese Bausteine zusammen.

Das ist kein Vorwurf — genau das ist eine Onlinelegung, und wer es weiß, kann sie benutzen, wie man einen Impulsgeber benutzt. Irreführend wird es erst, wenn der Anschein erweckt wird, eine Person habe die Karten für die Fragestellerin gelegt und gedeutet. Erkennbar ist der Unterschied meist daran, dass der Text keinerlei Bezug auf die konkrete Frage nimmt, weil er ihn nicht nehmen kann.

Verbraucherrechte in Kürze

  • Preisansage. Bei 0900-Nummern muss der Preis pro Minute vor Beginn der Abrechnung deutlich angesagt werden. Fehlt die Ansage, lohnt der Widerspruch gegen die Rechnungsposition beim Telefonanbieter.
  • Widerrufsrecht. Bei online geschlossenen Verträgen gilt grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Bei Dienstleistungen erlischt es, wenn die Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung vollständig erbracht wurde — deshalb steht dieser Zustimmungshaken so oft im Bestellweg.
  • Einzelverbindungsnachweis. Strittige Positionen auf der Telefonrechnung lassen sich nur mit Nachweis prüfen. Er sollte vorab aktiviert sein.
  • Rufnummernmissbrauch. Bei Belästigung durch Rückrufe, Lockanrufen oder fehlender Preisansage ist die Bundesnetzagentur zuständig; sie kann Rufnummern abschalten und Rechnungslegungsverbote verhängen.
  • Drittanbietersperre. Wer Abrechnungen über die Mobilfunkrechnung grundsätzlich ausschließen will, kann sie beim eigenen Anbieter kostenfrei einrichten lassen.

Prüfliste vor dem Gespräch

  • Steht der Minutenpreis vor dem Gespräch fest und ist er ohne Suchen zu finden?
  • Gibt es ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift?
  • Wird irgendwo mit Heilung, Fluchlösung oder der Rückkehr einer Person geworben?
  • Gibt es eine feste Obergrenze oder ein Zeitlimit, das sich buchen lässt?
  • Wird von sich aus auf die Grenzen des Angebots hingewiesen?

Drei Ja bei den ersten beiden und den letzten beiden Punkten und ein Nein beim dritten sind ein brauchbares Mindestmaß. Wer dagegen mit Angst arbeitet — mit einem angeblichen Fluch, einer drohenden Trennung, einer Gefahr, die sich gegen Bezahlung abwenden lasse — handelt nicht beratend, sondern verkauft Druck.

Die Alternative: selbst legen

Für die meisten Fragen, zu denen Menschen eine Hotline anrufen, braucht es keine Hotline. Ein Deck, die Drei-Karten-Legung und ein Heft kosten einmalig weniger als zehn Minuten Gesprächszeit. Die strukturierende Wirkung — das eigentlich Hilfreiche an der Sache — stellt sich dabei genauso ein, und die Deutung bleibt in eigener Hand. Was dabei zu beachten ist, steht unter Spirituelle Lebensberatung.